Der Rechtsstreit um die Rückerstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten wird zum Fall für den EuGH. Der BGH will dort eine Frage zur Dienstleistungsfreiheit der Anbieter klären lassen (Az. I ZR 90/23).
Betriebsrentenanpassung – wirtschaftliche Lage – Prognose
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 1. Juli 2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs.