BGH legt EuGH Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe vor

Der BGH hat dem EuGH Fragen vorgelegt, mit denen geklärt werden soll, ob der Betreiber eines Seniorenwohnheims, der über eine Satellitenempfangsanlage empfangene Rundfunkprogramme durch ein Kabelnetz an die Heimbewohner weitersendet, eine öffentliche Wiedergabe vornimmt (Az. I ZR 34/23 und I ZR 35/23).

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