Das Geschäftsmodell einer Plattform, die Mandate gegen Entgelt vermittelt, ist wegen Gewährung von Vorteilen i. S. § 49b BRAO rechtswidrig, so der BGH (Az. IX ZR 89/23). Darauf weist die BRAK hin.
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein