Der BGH hat über eine Klage auf Rückgewähr einer an eine Hochzeits-Fotografin geleisteten Anzahlung und auf Feststellung, dass ihr keine weiteren Vergütungsansprüche zustehen, weil die Kläger wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Hochzeitstermin verlegten und deshalb von dem Vertrag zurücktraten bzw. diesen kündigten, entschieden (Az. VII ZR 144/22).
Materialengpässe in der Industrie rückläufig
Die Materialknappheit in der deutschen Industrie hat sich entspannt. Im Mai berichteten noch 35,3% der befragten Firmen von Engpässen, nach 39,2% im April. Das geht