Der BGH hat über eine Klage auf Rückgewähr einer an eine Hochzeits-Fotografin geleisteten Anzahlung und auf Feststellung, dass ihr keine weiteren Vergütungsansprüche zustehen, weil die Kläger wegen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Hochzeitstermin verlegten und deshalb von dem Vertrag zurücktraten bzw. diesen kündigten, entschieden (Az. VII ZR 144/22).
BFH: Kindergeld für ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind
Sind Zeiten, die zum Zwecke der Vorbereitung des Studiums im Ausland verbracht werden, bei der Berechnung der ausbildungsfreien Zeiten zu berücksichtigen? Zu dieser Frage hat