Der BGH hat im Anschluss an die Entscheidung des EuGH (Rs. C-100/21) entschieden, unter welchen Voraussetzungen Käufer von Dieselfahrzeugen in “Dieselverfahren” den Ersatz eines Differenzschadens vom Fahrzeughersteller verlangen können (Az. VIa ZR 335/21).
Erweiterung des amtlichen Musters für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine um eine Vertretungsbefugnis in bestimmten Feststellungsverfahren im Sinne des §§ 179 ff AO
Das amtliche Muster des BMF für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen durch Lohnsteuerhilfevereine wird mit sofortiger Wirkung um den Fall einer nach dem StBerG zulässigen