Der BGH hat die gegen den im Verfahren nach § 522 Abs. 2 ZPO ergangenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13.03.2024 (Az. 2 U 42/23) von dem Kläger eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen (Az. II ZR 39/24).
Versicherte haben Anspruch auf Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
Das LSG Bayern entschied, dass Versicherte auch bei wegen Beitragsrückständen ruhenden Leistungsansprüchen einen Anspruch auf Ausstellung und Nutzung einer elektronischen Gesundheitskarte haben und diese weder