Der BGH hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren weitere Vorgaben zu den Voraussetzungen gemacht, unter denen die Wohnungseigentümer eine von einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung abweichende Kostentragung beschließen können (Az. V ZR 236/23 und V ZR 128/23).
Bericht über die Sitzung am 23. und 24. Juni 2025 der Kommission für Qualitätskontrolle
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. und 24. Juni 2025.