Wird ein Kaufvertrag rückabgewickelt, so kann der Verkäufer sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er die Sache nicht zurücknimmt, so der BGH (Az. VIII ZR 164/21). Darauf weist die BRAK hin.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Kein Auto, wenn der ÖPNV reicht
Ein schwerbehinderter Mann hat keinen Anspruch auf Leistungen für ein behindertengerecht umgebautes Auto, wenn er seine Mobilität auch mit dem ÖPNV, Taxis oder Fahrdiensten sicherstellen