Wer den Einspruchstermin nach einem ersten Versäumnisurteil verpasst, muss einen „erheblichen Grund“ darlegen, um einen Anspruch auf eine Terminsverlegung zu haben. Die Tatsache, dass ein Anwalt einen kranken Kollegen in zwei eher unwichtigen Angelegenheiten vertrat und dadurch seine eigene Verhandlung verpasste, reichte dem BGH nicht. Auch die Tatsache, dass der Anwalt für die Vertretungstermine weniger Zeit veranschlagt hatte, half als Begründung nicht (Az. VIII ZB 47/23). Darauf wies die BRAK hin.
Großhandelspreise im März 2026: +4,1% gegenüber März 2025
Die Verkaufspreise im Großhandel waren im März 2026 um 4,1 % höher als im März 2025. Von Dezember 2025 bis Februar 2026 hatte die Veränderungsrate