Das OLG Köln hat die Verurteilung einer Bildagentur zur Zahlung von Schadensersatz für die Übertragung von Verwertungsrechten an Fotos aus dem Kölner Dom im Grundsatz bestätigt. Die Agentur hatte in einer Bilddatenbank Fotografien aus dem Inneren des Doms zur kommerziellen Nutzung angeboten. Sie muss nun für 220 Fotos rund 35.000 Euro Schadensersatz an dessen Eigentümerin zahlen (Az. 6 U 61/24).
Inflationsrate im Mai 2025 voraussichtlich +2,1 %
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wird die Inflationsrate in Deutschland im Mai 2025 voraussichtlich +2,1 % betragen.