Von Aufbewahrung bis zulässige Formate. Die oberste Finanzbehörde gibt Anhaltspunkte, welche Rechtsauffassung sie in Bezug auf die neue E-Rechnung künftig vertreten will. Der DStV gibt Anregungen für eine praxisfreundliche Ausgestaltung. Damit die Einführung auch für kleine und mittlere Unternehmen einfach gelingt.
Hinweisgeberschutz reloaded
Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen