Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will das BMF die Befugnis zur beschränkten steuerlichen Beratung neu regeln. Dabei soll auch die unentgeltliche Beratung durch Jurastudierende in sog. Tax Law Clinics zugelassen werden. Die BRAK befürwortet das ausdrücklich.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden