Bei der 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 19.09.2025 in Hannover forderten die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern, den Zugang zu unabhängiger anwaltlicher Beratung im Grundgesetz zu verankern. Außerdem stellten sie u. a. die Weichen für den Erhalt anwaltlicher Sammelanderkonten.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem