Die BRAK befürwortet den vorliegenden Gesetzentwurf, da hiermit Abhilfe hinsichtlich sog. Massenverfahren geschaffen werden kann. Die einzelnen Regelungen sind jedoch noch verbesserungsfähig.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese