Das VG Trier hat die Klage einer „Brautstylistin“ abgewiesen und entschieden, dass sie sowohl für ihre Tätigkeit als „Hair Artist“ der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle unterliegt, keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung für Hochsteckfrisuren hat und rechtmäßig als „Make-up Artist“ im Gewerbeverzeichnis geführt wird (Az. 2 K 5830/25.TR).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese