Wird ein tatsächlich bestehender, medizinischer Bedarf von der Krankenkasse nicht gedeckt, ist der Grundsicherungsträger für eine entsprechende Leistungsgewährung verantwortlich. Dies hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. L 12 AS 116/23).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein