Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, ist das BIP im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 4. Quartal 2022 um 0,3 % gesunken.
Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).