Um den Bürokratieabbau im Gastgewerbe weiter voranzutreiben, haben das Bundeswirtschaftsministerium und der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung gemeinsam mit Branchenvertreterinnen und -vertretern einen Praxischeck für das Gastgewerbe durchgeführt.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)