Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht beraten

Die Abgeordneten des Bundestages haben am 18.10.2024 in 2./3. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (BT-Drs. 20/12351) beraten. Weil die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben war, wurde über den Gesetzentwurf nicht abschließend abgestimmt.

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