Zwar hat die EU-Kommission im Herbst 2023 erste Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen von Teilen ihrer Berichtspflichten vorgestellt, doch diese Pläne sind weder ausreichend noch bislang umgesetzt. Die DIHK hat der EU daher erneut mehr als 50 Vorschläge zum Bürokratieabbau unterbreitet. Zudem mahnt sie, bei neuen Vorgaben die Prinzipien der „Besseren Rechtsetzung“ zu beachten.
Verlängerung der Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG
Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden