Die Bundesregierung hat lt. Bitkom am 21.03.2024 mitgeteilt, dass beim vierten Bürokratieentlastungsgesetz kurzfristig nachgebessert wird und u. a. die Bedingungen des Arbeitsvertrages nicht mehr auf Papier an Beschäftigte ausgehändigt werden müssen, sondern einfach digital übermittelt werden können.
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: