Das BMF hat am 22.07.2025 das neue Vordruckmuster USt 7 A bekanntgegeben (Az. III C 5 – S 7420-a/00005/001/070).
Heckenbepflanzung: Grenzabstand einhaltende Bambushecke über sechs Meter muss nicht zurückgeschnitten werden
Das Hessische Nachbarrecht sieht grundsätzlich keine Höhenbegrenzung für eine Heckenbepflanzung vor, die die Grenzabstände wahrt. Die aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme folgende Grenze ungewöhnlich