Bundesgerichtshof entscheidet über Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk Facebook (sog. Scraping)

Der BGH hat zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht und die Opfer von Datendiebstahl bei Facebook gestärkt. Diese müssten lediglich nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren (Az. VI ZR 10/24).

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