Betreiber von Suchmaschinen müssen fragwürdige Artikel nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die betroffenen Personen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Der BGH hat einem Klägerpaar nun Recht gegeben und Google zur Auslistung von Vorschaubildern verpflichtet, denn eine Anzeige der für sich genommen nicht aussagekräftigen Fotos der Kläger als Vorschaubilder ohne jeden Kontext war nicht gerechtfertigt (Az. VI ZR 476/18).
Bruttoinlandsprodukt von 1950 bis 2022 im Durchschnitt 3,1 % pro Jahr gewachsen
Die Wirtschaft in Deutschland ist von 1950 bis 2022 im Durchschnitt um 3,1 % pro Jahr gewachsen. Das Wachstum hat sich über die letzten Jahrzehnte