Betreiber von Suchmaschinen müssen fragwürdige Artikel nur dann aus ihren Trefferlisten löschen, wenn die betroffenen Personen offensichtlich falsche Angaben hinreichend nachweisen können. Der BGH hat einem Klägerpaar nun Recht gegeben und Google zur Auslistung von Vorschaubildern verpflichtet, denn eine Anzeige der für sich genommen nicht aussagekräftigen Fotos der Kläger als Vorschaubilder ohne jeden Kontext war nicht gerechtfertigt (Az. VI ZR 476/18).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: