Bundesgerichtshof entscheidet über den Umfang erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auch bei Anmietung eines klassenniedrigeren (als des beschädigten) Fahrzeuges den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen hat (Az. VI ZR 67/25).

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