Der BGH hat entschieden, dass ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, Käufern der vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen nur dann haftet, wenn er entweder selbst im Sinne der §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt hat oder wenn er dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV vorsätzlich Beihilfe zu dessen vorsätzlichem Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs mit einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung geleistet hat (Az. VIa ZR 1119/22).
Bundestag: Jahressteuergesetz 2024 und Freistellung des Existenzminimums angenommen
Der Bundestag hat am 18.10.2024 in 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in Form der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Der Finanzausschuss hat noch eine