Das Bundeskabinett hat am 06.03.2023 verschiedene Änderungen auf dem Gebiet des Energierechts beschlossen.
Zweites Versäumnisurteil – Ist die abwesende Partei anwaltlich vertreten, wird verhandelt
Ist die Partei in einem Prozess zwar selbst erkrankt, jedoch anwaltlich vertreten, so zwingt dies nicht zu einer Terminsverlegung. Die Partei müsse laut BGH u.