Das Bundeskabinett hat am 06.03.2023 verschiedene Änderungen auf dem Gebiet des Energierechts beschlossen.
Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
Das BMF hat sich mit den Folgen aus dem BFH-Urteil I R 42/19 vom 17.05.2023 befasst (Az. IV C 2 – S-2204 / 24 /