Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Altmittel des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds beschlossen.
Keine Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bei der Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG
Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem