Bis Ende 2022 sollten nach dem Onlinezugangsgesetz sämtliche Verwaltungsleistungen digital angeboten werden. Doch die Umsetzung erwies sich als komplex. Das OZG-Änderungsgesetz definiert die Umsetzung nunmehr als Daueraufgabe von Bund und Ländern. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni 2025 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 DBA-Japan
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015