Bundeskabinett beschließt Rechtsverordnung zum Differenzbetrag in den Energiepreisbremsen

Das Bundeskabinett hat am 01.03.2023 die vom BMWK vorgelegte Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen (Differenzbetragsanpassungsverordnung) beschlossen.

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