Die Bundesregierung hat die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde vom BMWK vorgelegt und im Austausch mit dem BMJ erarbeitet. Er entwickelt das geltende Wettbewerbsrecht fort und erweitert die Befugnisse des Bundeskartellamtes.
Verspätete Reinigung einer Ferienwohnung als Kündigungsgrund
Das LG Flensburg entschied, dass ein Mieter einer Ferienwohnung, welche er am Anreisetag früher bezog, nur dann wirksam den Mietvertrag kündigen kann, wenn er zuvor