Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag hat am 17.05.2024 den Bundesrat passiert. Das Gesetz tritt am 01.11.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 1980 außer Kraft.
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rechtsbeugung
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen, weil er den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht