Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag hat am 17.05.2024 den Bundesrat passiert. Das Gesetz tritt am 01.11.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 1980 außer Kraft.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese