Der Bundesrat verabschiedete am 14. Juni 2024 eine Entschließung, mit der er die Bundesregierung erneut auffordert, nunmehr unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten.
Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a UStG
Das BMF hat ein Informationsblatt zum Vorliegen begünstigter Leistungen nach § 4 Nummer 22 Buchstabe a des Umsatzsteuergesetzes veröffentlicht (Az. III C 3 – S