Vom Bundestag beschlossene Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht erhielten am 02.02.2024 keine Zustimmung im Bundesrat – sie können daher nicht in Kraft treten. Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um über einen Kompromiss zu verhandeln.
BFH zur Betriebsaufgabe im Insolvenzverfahren
Der BFH hatte zu klären, ob die Besteuerungsgrundlagen einer Schlussbilanz und einer Aufgabebilanz aufgrund einer Betriebsaufgabe dann, wenn der betreffende Gewerbebetrieb gemäß § 35 Abs.