Bundesregierung erleichtert die digitale Kommunikation mit der Justiz

Die Digitalisierung der Justiz soll weiter vorangetrieben werden – u. a. mit dem Wegfall von erforderlichen Unterschriften, einem erleichterten Umstieg auf die E-Akte und weiteren Einsatzmöglichkeiten für Videoverhandlungen. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Bundesregierung auf Vorschlag des BMJ beschlossen hat.

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Risikoaufklärung bei Permanent Make Up

Das AG München stellte klar, dass eine Aufklärung über gesundheitliche Risiken bei einer Kosmetik-Behandlung (hier: ein permanentes Lippen Make Up) bereits vor Vertragsabschluss erfolgen muss