Mit zwei Gesetzentwürfen soll zum einen die sog. Mietpreisbremse verlängert werden, zum anderen schlägt die Regierung u. a. Änderungen bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor (BT-Drs. 20/14672, 20/14673).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür