Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen verlängern. Eine Fortführung im Winter 2023/2024 würde eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen, heißt es in dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (20/9062).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür