Die Bundesregierung will die Energiepreisbremsen verlängern. Eine Fortführung im Winter 2023/2024 würde eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen, heißt es in dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung (20/9062).
Fußballverein gegen Ticketzweitmarkthändler
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: