Zur Zwischenbilanz der zehnjährigen Übergangsfrist für die Anwendung des § 2b UStG gibt die Bundesregierung Auskunft in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/12424) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern in Bayern
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung