Bundestag ändert das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Der Bundestag hat am 13.06.2024 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/11787) angenommen.

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