Der Bundestag hat am 19.12.2024 in 2./3. Lesung en Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 20/14309) angenommen. Das Gesetz steht auf der Agenda des Bundesrates am 20.12.2024.
Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Supermarktes
Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen das ihr gegenüber ausgesprochene Hausverbot eines Münchner Supermarkts ab (Az. 142 C 18533/24).