Der Bundestag hat am 19.12.2024 in 2./3. Lesung en Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 20/14309) angenommen. Das Gesetz steht auf der Agenda des Bundesrates am 20.12.2024.
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Mit BMF-Schreiben vom 29.01.2026 wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31.01.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 01.09.2025 geändert worden ist, geändert (Az.