Die soziale Pflegeversicherung wird stabilisiert, sodass Betroffene auch in Zukunft die Leistungen erhalten, die sie benötigen. Der Bundestag hat dazu das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz verabschiedet.
Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen