Der Bundestag hat am 13.06.2024 in 2./3. Lesung das Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) i. d. F. d. Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (BT-Drucks. 20/11817) beschlossen. Eine wesentliche Änderung im Postwesen soll eine Verlängerung der regelmäßigen Postlaufzeit auf drei Werktage (95-Prozent-Quote) bzw. auf vier Werktage (99-Prozent-Quote) bilden. Das beschlossene Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet.
Was die neue EU-Kommission zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit plant
Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit sieben zentralen Initiativen starten, darunter ein „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ oder die Strategie für einen „Clean