Busfahrer nutzt Handy: „Lebenslanges Fahrverbot“ auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist unverhältnismäßig

Das OLG Düsseldorf entschied, dass die von der beklagten Verkehrsgesellschaft gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist (Az. VI-6 U 1/23).

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