Das BVerwG hat eine Beschwerde zurückgewiesen, die sich darauf stützen wollte, dass der Ort der Verhandlung nirgendwo veröffentlicht worden war. Anders als im Arbeitsrecht sei es im Verwaltungsverfahren zumutbar, beim Pförtner oder der Geschäftsstelle nach dem Ort einer Verhandlung zu fragen (Az. 9 B 14.23). Auf diesen Beschluss macht die BRAK aufmerksam.
Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031
Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB