Genügt das bei der Conterganstiftung geführte Verfahren auf Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann die Stiftung im Einzelfall zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 16 A 1884/22).
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26