Conterganstiftung muss Einzelfall neu prüfen

Genügt das bei der Conterganstiftung geführte Verfahren auf Bewilligung von Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz nicht den gesetzlichen Anforderungen, kann die Stiftung im Einzelfall zu einer erneuten Entscheidung über den Antrag verpflichtet werden. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 16 A 1884/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im August 2024

Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese