Das FG Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind (Az. 13 K 425/22 E).
Weniger Lieferengpässe im Einzelhandel
Die Lieferengpässe bei den Einzelhändlern haben lt. ifo Institut im Mai nachgelassen. Im Mai meldeten 41,3% der Befragten Knappheiten, nach 45,7% im April.