Das FG Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind (Az. 13 K 425/22 E).
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2025
Konjunkturelle Abschwächung im zweiten Quartal Nach der spürbaren Belebung zu Jahresbeginn deutet sich bei der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland e…