Das FG Münster entschied, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind (Az. 13 K 425/22 E).
Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.09.2023 keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ein entsprechender Entwurf