Eine Corona-Impfung mit Nebenwirkungen ist nicht deshalb ein Dienstunfall, weil sie während der Arbeitszeit erfolgt ist und der Termin im Impfzentrum durch die Dienststelle vereinbart wurde. So entschied das VG Freiburg (Az. 3 K 3268/21).
Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
Das BMF teilt die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Schreiben vom 17. März 2022, vom 7. Juni 2022 und vom 13. März 2023 mit (Az.